Nutzungsbedingungen

1. Gegenstand und Herausgeber

Diese Nutzungsbedingungen legen die Rechte und Pflichten in Bezug auf die Open To Anwendung zwischen dem Nutzer, dem Vermieter und dem Betreiber fest.


Wolters Mabeg, ansässig in 3640 Kinrooi, Leuerbroek 1074 (Belgien), mit der Unternehmensnummer 0812.722.517

0032 11 39 89 60

Tech@wolters-mabeg.eu


Nachfolgend als „Herausgeber“ bezeichnet. Die Parteien erklären, dass dies die vollständige Vereinbarung ist. Der Nutzer erklärt, dass er diese Nutzungsbedingungen vor Abschluss des Vertrags gelesen und akzeptiert hat. Der Nutzer wird dies digital im dafür vorgesehenen Feld bestätigen. Diese Vereinbarung unterliegt dem belgischen Recht. Die Parteien wählen Niederländisch als Vertragssprache. Falls der Text dieser Vereinbarung in einer anderen Sprache verfasst ist, hat der niederländische Text bei der Auslegung Vorrang. Im Falle von Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte des Bezirks Limburg, Abteilung Tongeren, zuständig, um den Streitfall zu verhandeln.

2. Definitionen

In diesen allgemeinen Nutzungsbedingungen haben die unten aufgeführten Begriffe die folgende Bedeutung:


Nutzer

Jede natürliche Person, die die Open To-Anwendung herunterlädt, die Nutzungsbedingungen akzeptiert und sich verpflichtet, bei der Anmietung eines Schließfachs die Mietbedingungen und die Mietordnung des Vermieters einzuhalten – entweder in eigenem Namen und auf eigene Rechnung als Hauptnutzer oder mit der Zustimmung seines Hauptnutzers in dessen Namen und auf dessen Rechnung.


Hauptnutzer

Die Person, die die Open To-Anwendung herunterlädt, diese akzeptiert und in eigenem Namen und auf eigene Rechnung nutzt, um Mietverträge für die Anmietung eines Schließfachs bei einem Vermieter abzuschließen. Diese Person verpflichtet sich persönlich zur Einhaltung der Mietordnung des Vermieters und ist auch für die Einhaltung der Mietordnung durch die natürlichen Personen verantwortlich, denen sie Zugang zum gemieteten Schließfach gewährt.


Herausgeber

Die Partei, die die Open To-Anwendung herausgibt und verwaltet, nämlich Wolters Mabeg mit Sitz in 3640 Kinrooi, Leuerbroek 1074, KBO-Nr. 0812.722.517.


Vermieter

Das Unternehmen mit einer gültigen Unternehmensnummer oder die juristische Person des öffentlichen Rechts mit einer gültigen Unternehmensnummer, die Eigentümer eines oder mehrerer Schließfächer ist und diese an einem bestimmten Standort zur Vermietung betreibt.


Open To-Anwendung oder App:

Die mobile Anwendung des Herausgebers, die vom Nutzer auf sein mobiles Endgerät heruntergeladen werden kann, um Schließfächer beim Vermieter zu mieten und andere über die Open To-Anwendung angebotene Dienste zu nutzen.


Vermieterkonto:

Das vom Vermieter erstellte Konto im Portal.


Angebot:

Das Mietangebot, das über die „Open To“-Anwendung an den Nutzer gemeldet wird, aus dem dieser ein Schließfach eines Vermieters auswählen und mieten kann, zu dem Preis und den Bedingungen, die vom Vermieter für diese Miete festgelegt wurden.


Preis:

Der Mietpreis einschließlich aller von den Behörden auferlegten Gebühren, die dem Nutzer vom Vermieter für die Anmietung des Schließfachs in Rechnung gestellt werden und die der Vermieter über das Dashboard im Portal für sein Angebot eingibt.


Miete:

Der Mietvertrag für die Anmietung des Schließfachs, der zwischen dem Nutzer über die Open To-Anwendung und dem Vermieter für das vom Nutzer ausgewählte Angebot abgeschlossen wurde.


Mietinformationen

Alle Informationen des Vermieters in Bezug auf seinen Firmennamen, Kontaktinformationen, allgemeine Verkaufs- und Mietbedingungen sowie Mietordnung, sein Angebot und seinen Preis, das Firmenlogo und das grafische Material in Bezug auf das Angebot werden vom Vermieter über das Dashboard im Portal hochgeladen.


Schließfächer:

Das Schließfach, das vom Nutzer gemietet wird und mit der notwendigen Hardware für die Kommunikation mit der Open To-Anwendung ausgestattet ist.


Fehlermeldung:

Eine Fehlermeldung, die dazu führt, dass die Open To-Anwendung und/oder das Portal nicht wie in den Nutzungsbedingungen vorgesehen genutzt werden kann.


Lösung:

Eine Abhilfe oder alternative Arbeitsweise, nachdem der Herausgeber eine Fehlermeldung erhalten und bestätigt hat, und dies auf eine Weise, die sicherstellt, dass die Open To-Anwendung und/oder das Portal die mit dem Vermieter vereinbarte Funktionalität liefert.


Störung:

Eine ungeplante Unterbrechung oder unbeabsichtigte Fehlfunktion des Portals und/oder der Open To-Anwendung, die dazu führt, dass diese nicht die mit dem Vermieter vereinbarte Funktionalität liefern.


Betrug:

Die vorsätzliche missbräuchliche Nutzung des Portals, personenbezogener Daten und anderer Daten oder der Open To-Anwendung mit dem Ziel, sich einen unrechtmäßigen Vorteil zu verschaffen.


Personenbezogene Daten:

Alle Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person; als identifizierbar gilt eine natürliche Person, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, insbesondere anhand eines Identifikators wie einem Namen, einer Identifikationsnummer, Standortdaten, einer Online-Kennung oder eines oder mehrerer Merkmale, die für die physische, physiologische, genetische, psychische, wirtschaftliche, kulturelle oder soziale Identität dieser natürlichen Person charakteristisch sind.


Mitteilung:

Die schriftliche Mitteilung entweder per Einschreiben oder über ein elektronisches Medium (E-Mail oder SMS), ausgehend vom Hauptnutzer, dem Vermieter oder dem Herausgeber und gerichtet an die vom Empfänger angegebene Adresse. Für den Herausgeber sind dies die in dieser Vereinbarung genannten Kontaktdaten. Für den Hauptnutzer oder den Vermieter sind dies die in der Benutzer- oder Vermieterkonto angegebenen Kontaktdaten.


Mobiles Endgerät:

Jede Computer-Konfiguration und jedes mobile Gerät (wie Smartphone oder Tablet), auf dem die Open To-Anwendung installiert und genutzt werden kann; Schließfach: ein sicherer Aufbewahrungsort, den der Nutzer über die Open To-Anwendung mieten kann, um sein Fahrrad sicher unterzubringen.


Systemmitarbeiter:

Personen, die vom Herausgeber ernannt wurden und Zugang zum System der Open To-Anwendung haben.


Datenschutz:

Der Schutz der personenbezogenen Daten des Nutzers, wobei sich der Herausgeber und der Vermieter an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die belgische Datenschutzgesetzgebung halten, wie in einer separaten Datenschutzerklärung festgelegt.


Reservierung:

Die Möglichkeit für den Nutzer, über die Open To-Anwendung ein Schließfach für einen bestimmten Zeitraum gemäß den festgelegten Mietbedingungen zu mieten.

3. Anwendung der allgemeinen Nutzungsbedingungen

Diese allgemeinen Nutzungsbedingungen regeln die Nutzungsvorschriften für die Open To-Anwendung sowie die jeweiligen Rechte und Pflichten des Herausgebers und des Nutzers in diesem Kontext. Diese Bedingungen sind die einzigen Bedingungen, die zwischen dem Herausgeber und dem Nutzer gelten, unter Ausschluss aller anderen Bedingungen.


Die allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für jede Installation und jede Nutzung der Open To-Anwendung und betreffen alle Bildschirme und Funktionen. Durch die Installation und Nutzung der Open To-Anwendung erklärt der Nutzer, dass er diese allgemeinen Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und diese bedingungslos und vorbehaltlos ab dem ersten Gebrauch der Open To-Anwendung akzeptiert.


Die allgemeinen Nutzungsbedingungen können einseitig vom Herausgeber gemäß Artikel 15.1 geändert werden.


Wenn der Vermieter von Schließfächern Mietinformationen in seinem Angebot bereitstellt, gelten diese Mietinformationen für die Miete, die zwischen dem Nutzer und dem Vermieter zustande kommt. Der Herausgeber bleibt dabei stets ein Dritter in Bezug auf diese Miete.


Wir bitten Sie, diese Bedingungen sorgfältig zu lesen, bevor Sie ein Benutzerkonto erstellen oder Dienste über die Open To-Anwendung in Anspruch nehmen. Die Nutzung der Open To-Anwendung bedeutet, dass Sie unsere Bedingungen unwiderruflich akzeptieren.


Die Auswahl des Angebots des Vermieters und die Bestätigung der Auswahl bedeuten, dass Sie die Mietbedingungen des Vermieters akzeptieren und die Miete abgeschlossen wird.

4. Ihr Benutzerkonto

4.1 Um ein (Haupt-)Benutzerkonto über die Open To-App zu erstellen, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein und rechts- und geschäftsfähig sein.


Sie können wählen, ob Sie ein (Haupt-)Benutzerkonto erstellen möchten, bei dem Sie mehrere Benutzer hinzufügen können, oder ein reguläres Benutzerkonto, das auf einen Benutzer beschränkt ist.


Wenn Sie sich für ein (Haupt-)Benutzerkonto entscheiden, sind Sie als (Haupt-)Benutzer gemeinsam mit den anderen Benutzern gesamtschuldnerisch verantwortlich für die Einhaltung der Nutzungsbedingungen sowie für die Einhaltung aller Mietverträge, die von den von Ihnen benannten Benutzern unter dem (Haupt-)Benutzerkonto abgeschlossen werden.


Ihr (Haupt-)Benutzerkonto wird aktiviert, sobald es vom Herausgeber akzeptiert und von Ihnen bestätigt wurde.


4.2. Durch die Installation der Open To-App und die Registrierung bei der ersten Nutzung stimmt der (Haupt-)Benutzer der Erstellung eines (Haupt-)Benutzerkontos zu. Die Mindestanforderungen für die Erstellung eines Kontos werden dem (Haupt-)Benutzer während des Registrierungsprozesses mitgeteilt. Der (Haupt-)Benutzer kann sein Konto später mit zusätzlichen Informationen über die Profileinstellungen in der Open To-App ergänzen.


Die personenbezogenen Daten des (Haupt-)Benutzers im Benutzerkonto werden vom Herausgeber gemäß den Bestimmungen von Titel 8 ("Verarbeitung personenbezogener Daten") verarbeitet.


Um Ihr Benutzerkonto einzurichten, wird die App Sie bitten, uns die folgenden Informationen bereitzustellen:

  • Die unten aufgeführten Informationen über den/die Benutzer: Name, Vorname, Alter, Adressdaten
  • Eine Zahlungsmethode und die erforderlichen Angaben zur Durchführung der Zahlung (Daten einer gültigen Kredit- oder Debitkarte oder einer anderen genehmigten Zahlungsmethode) sowie alle anderen Informationen, die wir benötigen, damit Sie die App und das Schließfach nutzen können und mit uns in Kontakt treten können, z. B. E-Mail-Adresse und Telefonnummer.


Die Zahlungsdaten werden an unseren externen Zahlungsdienstleister übermittelt und von uns nur in verschlüsselter Form geöffnet oder gespeichert.


Zum Schutz der Privatsphäre der Benutzer werden die personenbezogenen Daten innerhalb des Systems anonymisiert, und nur der Herausgeber hat Zugang zu diesen Daten sowie der Vermieter für die Mietverträge und deren Durchführung.


4.3 Der Zugang zu Ihrem Benutzerkonto ist streng persönlich, und jeder Benutzer ist selbst für seine Anmeldung und sein Passwort verantwortlich. Sie müssen sicherstellen, dass Ihr (Haupt-)Benutzerkonto nicht mit anderen geteilt wird.


Der Benutzer ist für jede Nutzung seines Logins und Passworts verantwortlich und verpflichtet sich, seine Anmeldedaten vertraulich zu behandeln. Falls der Benutzer Kenntnis von einer unbefugten Nutzung seiner Anmeldedaten durch Dritte hat, muss er den Herausgeber unverzüglich über die in Artikel 1 genannten Kontaktmöglichkeiten informieren.


4.4 Sie dürfen, vorbehaltlich der Bestimmungen in Artikel 4.1, kein Benutzerkonto für Dritte erstellen oder Ihr Benutzerkonto an Dritte weitergeben.


4.5 Wenn Sie ein Schließfach von einem Vermieter mieten, müssen Sie alle Sicherheitsmaßnahmen beachten, die Ihnen bei der Entriegelung des Schließfachs über Ihr Benutzerkonto mitgeteilt werden.


4.6 Sie sind als (Haupt-)Benutzer jederzeit für die Nutzung Ihres (Haupt-)Benutzerkontos verantwortlich. Falls Ihre Zugangsdaten zu Ihrem (Haupt-)Benutzerkonto aufgrund von Nachlässigkeit oder unzureichender Sorgfalt in Bezug auf deren Schutz offengelegt werden, sind Sie für alle dadurch entstandenen Verluste und Schäden verantwortlich. Sie müssen jeden Verdacht auf unbefugten Zugriff auf Ihr Benutzerkonto unverzüglich melden an: Tech@wolters-mabeg.eu.


4.7 Jede Miete eines Schließfachs, die über Ihr (Haupt-)Benutzerkonto abgeschlossen wird, gilt als strikt persönliche, individuelle und exklusive Nutzung durch Sie. Im Falle eines (Haupt-)Benutzerkontos können auch von Ihnen benannte Benutzer Zugriff erhalten. In diesem Fall geben Sie die personenbezogenen Daten dieser individuellen Benutzer weiter.


Es wird vereinbart, dass Artikel 4.7 eine unwiderlegbare gesetzliche Vermutung darstellt und wesentlich für den Abschluss und die Durchführung des individuellen Mietvertrags mit dem Vermieter ist.


4.8 Alle Informationen, die Sie als (Haupt-)Benutzer bereitstellen, müssen korrekt, aktuell und vollständig sein, und Sie erklären sich damit einverstanden, diese auf dem neuesten Stand zu halten. Wenn wir berechtigte Gründe zu der Annahme haben, dass die von Ihnen zur Erstellung Ihres Benutzerkontos bereitgestellten Informationen ungenau, fehlerhaft oder betrügerisch sind, behalten wir uns das Recht vor, den Zugang zu Ihrem Benutzerkonto auszusetzen oder vorübergehend zu sperren.


4.9 Sie erteilen uns das Recht, gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen die von Ihnen bereitgestellten Informationen zu überprüfen und zu verifizieren und bei entsprechender Aufforderung Ihre Mitarbeit zu leisten.


4.10 Sie als (Haupt-)Benutzer sind für alle Verluste und Schäden verantwortlich, die durch falsche, unrichtige oder unvollständige Informationen entstehen, die Sie uns bereitgestellt haben. Zudem wird das Nichtbereitstellen genauer, wahrheitsgemäßer und vollständiger Informationen als schwerwiegender Verstoß gegen die Nutzungsvereinbarung, den individuellen Mietvertrag und jede andere zwischen Ihnen und dem Vermieter geschlossene Vereinbarung betrachtet.


4.11 Während der Nutzung der Dienste ist jeder Benutzer verpflichtet, diese Bedingungen einzuhalten. Falls wir berechtigte Gründe zur Annahme haben oder feststellen, dass gegen die Allgemeinen Bedingungen verstoßen wurde, können wir den Zugang zu Ihrem (Haupt-)Benutzerkonto sperren oder vorübergehend blockieren, bis das Problem nach unserem Ermessen gelöst ist.

5. Nutzung der Open To-Applikation

5.1 Die Installation und Nutzung der App erfolgt auf eigenes Risiko. Sie sind jederzeit allein verantwortlich für direkte oder indirekte Schäden, Verluste oder Nachteile an Ihrem Gerät oder an einem anderen Gerät, die durch Missbrauch der App entstehen.


5.2 Der Herausgeber haftet nur für eine Störung der App, die auf grobe und wiederholte Fahrlässigkeit oder betrügerisches Verhalten seinerseits zurückzuführen ist.


5.3 Das Entsperren und der Abschluss eines Mietvertrags für ein Schließfach bei einem von Ihnen gewählten Vermieter setzt die vorherige Erstellung eines Benutzerkontos und die Annahme dieser Nutzungsbedingungen voraus. Die Open To-App ist auch für die Durchführung des Mietvertrags, die Rechnungsstellung und Bezahlung der Miete sowie die Verwaltung des Schließfachs erforderlich.


5.4 Die App darf nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden, nämlich das Mieten eines Schließfachs bei einem Vermieter sowie das Öffnen und Schließen dieser Schließfächer zur Aufbewahrung von Fahrrädern.


Der Benutzer erklärt sich damit einverstanden, diese allgemeinen Nutzungsbedingungen und alle geltenden Gesetze und Vorschriften jederzeit einzuhalten und die Rechte des Entwicklers und Dritter in keiner Weise zu verletzen.


Jede andere Nutzung der App ist strengstens untersagt. Insbesondere darf die App nicht für folgende Zwecke genutzt werden:

  • Begehen oder Versuchen zu begehen von Online-Straftaten, insbesondere Aktivitäten, die durch Artikel 210bis des Strafgesetzbuches (Verwendung und Erstellung falscher elektronischer Dokumente), Artikel 504quater des Strafgesetzbuches (elektronischer Betrug), Artikel 550bis & 550ter des Strafgesetzbuches (Hacking und elektronische Sabotage) verboten sind;
  • Verbreitung oder Förderung gewalttätiger oder hetzerischer Äußerungen oder anderer illegaler Inhalte im Internet;
  • Verletzung der Privatsphäre oder anderer Rechte Dritter, einschließlich geistiger Eigentumsrechte.

Der Benutzer verpflichtet sich ausdrücklich:

  • die Open To-App ausschließlich für persönliche, nicht kommerzielle Zwecke zu nutzen;
  • die Open To-App oder deren Inhalte weder ganz noch teilweise zu reproduzieren (in welcher Form auch immer) oder zu kopieren (auf welche Weise auch immer) ohne vorherige, ausdrückliche und schriftliche Genehmigung des Entwicklers;
  • keine Software oder Geräte zu verwenden, die den Betrieb der Open To-App stören können;
  • die Open To-App nicht auf eine Weise zu nutzen, die den ordnungsgemäßen Betrieb der App stören könnte, oder Handlungen vorzunehmen, die die Infrastruktur des Entwicklers oder Betreibers unnötig belasten könnten;
  • keine wesentlichen Teile der Inhalte der Datenbanken und Archive, die über die Open To-App aufgebaut oder zugänglich gemacht wurden, ohne vorherige, ausdrückliche und schriftliche Zustimmung des Entwicklers zu extrahieren oder wiederzuverwenden (für welchen Zweck auch immer);
  • jeglichen Versuch zu unterlassen, die Open To-App zu hacken, sowie jeglichen Versuch zur Anpassung, Übersetzung, Transkription, Anordnung, Kompilierung, Dekompilierung, Montage, Demontage, Transcodierung, Reverse Engineering oder andere Praktiken wie Scraping oder den Einsatz von Robotern, die auf eine vollständige oder teilweise Extraktion abzielen.


Jede Nutzung der App, die gegen Artikel 5.3 verstößt, stellt eine schwerwiegende Verletzung dieser Bedingungen dar und führt zur Sperrung des Zugangs zur Open To-Applikation.


Sie tragen die alleinige Verantwortung für solche Verstöße, sowohl im Hinblick auf das Strafrecht als auch auf das Zivilrecht.


5.5 Der Herausgeber ist nicht verantwortlich für Schäden, die sich aus der Nutzung der Anwendung ergeben, insbesondere nicht für Schäden, die bei der Durchführung der Miete entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Beschädigung oder Diebstahl des Fahrrads des Benutzers.


5.6 Verfügbarkeit


Der Herausgeber bemüht sich, die Verfügbarkeit und Sicherheit der Open To-Applikation bestmöglich zu gewährleisten, ohne jedoch eine Garantie zu übernehmen. Der Herausgeber ergreift angemessene Maßnahmen, um die Verfügbarkeit der Anwendung sicherzustellen, es sei denn, höhere Gewalt oder Ereignisse außerhalb der Kontrolle des Herausgebers treten ein. Die Verfügbarkeit der Open To-Applikation kann aufgrund von Wartungsarbeiten, die für das ordnungsgemäße Funktionieren der Anwendung erforderlich sind, unterbrochen werden, ohne dass der Benutzer darüber im Voraus benachrichtigt oder informiert wird.


Der Herausgeber behält sich das Recht vor, die Verfügbarkeit der Open To-Applikation einseitig und vorübergehend zu unterbrechen, um Wartungsarbeiten durchzuführen, einschließlich Updates für neue Softwareversionen. Der Herausgeber bemüht sich, die Dauer der Unterbrechung auf ein Minimum zu beschränken.


Der Benutzer hat keinen Anspruch auf Schadensersatz für eventuelle Unterbrechungen der Verfügbarkeit der Open To-Applikation, unabhängig von deren Ursache.


5.7 Neue Versionen


Der Benutzer erkennt an, dass der Herausgeber regelmäßig neue Versionen oder Updates der Open To-Applikation veröffentlicht.


Ein Benutzer, der automatische Updates über die Einstellungen seines mobilen Endgeräts aktiviert hat, erhält automatisch die neueste Version der Open To-Applikation. Beim ersten Gebrauch nach der Einführung der neuen Version erhält der Benutzer eine Benachrichtigung mit einer Übersicht über die Änderungen.


Falls der Benutzer diese Funktion nicht aktiviert hat, muss er die Updates manuell über die jeweiligen App-Stores installieren. Falls die Benachrichtigungen aus dem App-Store aktiviert sind, erhält der Benutzer eine Nachricht, dass eine neue Version verfügbar ist. Der Benutzer wird über die Änderungen in dieser Version informiert und stimmt ihnen zu, indem er das Update installiert.


Nach einem Update kann der Benutzer die vorherige Version der Open To-Applikation nicht mehr nutzen.

6. Mieten von Schließfächern

6.1 Der Mietvertrag


Über die Open To-App schließt der Benutzer einen individuellen Mietvertrag mit dem Vermieter eines Schließfachs ab. Diese Schließfächer sind Eigentum des Vermieters und unterliegen dessen Verantwortung.


Der Mietvertrag kommt durch die Auswahl des Angebots des Vermieters und die Annahme des ausgewählten Angebots sowie der Mietbedingungen durch den Benutzer zustande.


Die Mietbedingungen und die Mietordnung des Vermieters werden dem Benutzer vor Abschluss des Mietvertrags zur Information mitgeteilt.


6.2 Durch den Abschluss der Miete eines Schließfachs akzeptiert der Benutzer die Mietbedingungen sowie die Zahlung des vom Vermieter festgelegten Preises, wie er in den Mietinformationen des Vermieters angegeben ist. Der Mieter muss seine Zustimmung zu den Mietinformationen ausdrücklich bestätigen.


Soweit die Regelungen zum Fernabsatz von Dienstleistungen für Verbraucher anwendbar sind, erklärt der Benutzer, dass er, sobald er diesen Dienst sofort in Anspruch nehmen möchte, auf sein Widerrufsrecht verzichtet und stets eine Vergütung für die bereits erbrachten Dienstleistungen schuldet.


6.3 Sofern der Vermieter nichts anderes bestimmt, hat die Miete eine festgelegte Dauer und läuft pro Minute ab dem Zeitpunkt der Öffnung des Schließfachs nach der Entriegelung.


Die Dauer kann niemals länger als 10.080 Minuten (168 Stunden) sein. Nach Ablauf dieser Frist endet die Miete automatisch und rechtlich und das Schließfach wird für den Benutzer gesperrt, es sei denn, der Benutzer bestätigt die Miete vor Ablauf erneut und bezahlt die angefallene Miete zu diesem Zeitpunkt.


Falls der Benutzer die Verlängerung der Miete nicht bestätigt und die angefallene Miete nicht bezahlt hat, hat der Vermieter das Recht, sich Zugang zum Schließfach zu verschaffen und dieses auf Kosten und Risiko des Benutzers zu leeren.


6.4 Der Mietpreis ist am Ende der Mietzeit zahlbar und wird auf Basis des Preises pro Minute berechnet.


Die Zahlung der Miete ist ab dem Zeitpunkt der Mietaufnahme, also ab der Öffnung des Schließfachs, fällig und kann nicht storniert oder erstattet werden, es sei denn, es liegt höhere Gewalt vor.


6.5 Die Miete endet mit der Beendigung der Mietsession über die Open To-App. In diesem Fall teilt die Open To-App den fälligen Preis mit, woraufhin der Benutzer die Zahlung über die von ihm gewählte Zahlungsmethode aus den verfügbaren Zahlungssystemen vornimmt.


Nach Beendigung der Miete darf der Benutzer das Schließfach nicht mehr nutzen und muss gegebenenfalls die Entriegelungsprozedur erneut durchführen, um eine neue Miete zu beginnen.


Der Benutzer kann keine neue Miete abschließen, solange der Preis der vorherigen oder früheren Mieten nicht bezahlt wurde.


6.6 Der Benutzer ist dafür verantwortlich, dass das Schließfach leer und in sauberem Zustand hinterlassen wird, mit Ausnahme normaler Abnutzung durch Gebrauch.


6.6 Haftung:


Der Vermieter ist verantwortlich für die Schließfächer und deren Verwaltung. Der Vermieter trägt auch die gesamte Verantwortung für die Erfüllung des Mietvertrags und stellt die Schließfächer zur Verfügung.


Falls das Schließfach beschädigt ist oder nicht nutzbar sein sollte, müssen Sie den Vermieter über die dafür bereitgestellten Kontaktdaten informieren.


Der Herausgeber haftet nicht für Schäden an Ihrem Fahrrad oder persönlichen Gegenständen, die in den Schließfächern des Vermieters aufbewahrt werden. Ebenso wenig haften wir für Schäden, die sich aus der Nutzung unserer Anwendung ergeben.


Die Haftung des Vermieters für Schäden, die durch Mängel am Schließfach verursacht werden – ausgenommen durch den Benutzer verursachte Schäden – ist durch den Vermieter bei dem in den Mietinformationen angegebenen Versicherer abgedeckt.


VERTRAGLICHE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN DURCH FAHRLÄSSIGKEIT DES VERMIETERS WIRD UNABHÄNGIG VON DER RECHTSGRUNDLAGE WIE FOLGT BEGRENZT: (i) DIE HAFTUNG DES VERMIETERS BESCHRÄNKT SICH AUF VORHERSEHBARE GEWÖHNLICHE SCHÄDEN BEI DIESER ART VON VERTRÄGEN, DIE SICH AUS DER VERLETZUNG WESENTLICHER VERTRAGSPFLICHTEN ERGEBEN, UNTER AUSSCHLUSS VON FOLGESCHÄDEN; (ii) DER VERMIETER HAFTET NICHT FÜR DIE VERLETZUNG NICHT WESENTLICHER VERTRAGSPFLICHTEN UND AUCH NICHT FÜR LEICHTE FAHRLÄSSIGKEIT.


DIE OBEN GENANNTEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN GELTEN NICHT FÜR JEGLICHE ZWINGENDE GESETZLICHE HAFTUNG, INSBESONDERE NICHT FÜR DIE PRODUKTHAFTUNG NACH BELGISCHEM RECHT.


DAS ANGEBOT EINER VERSICHERUNG STELLT IN KEINER WEISE EIN EINGESTÄNDNIS EINER HAFTUNG FÜR SCHÄDEN JEGLICHER ART DAR UND IST NICHT ALS ERSATZ FÜR IHRE EIGENE VERSICHERUNG GEDACHT.


Wir empfehlen Ihnen, sicherzustellen, dass Sie über eine angemessene persönliche Versicherung verfügen, um die mit der Nutzung unserer Dienstleistungen verbundenen Risiken abzudecken.

7. Daten und Cookies

Ohne Cookies und Tracking-Systeme würden die meisten Apps nicht funktionieren, und das gilt auch für die Open To-App.


Wir verwenden Cookies, um Ihre Nutzererfahrung zu verbessern und Ihnen personalisierte Dienstleistungen anzubieten. Darüber hinaus nutzen wir das Google Maps-Plugin, um Ihnen die nächstgelegenen Schließfächer auf der Karte anzuzeigen. Dieses Plugin verwendet Standortdaten, um die Karte an Ihre spezifische Position anzupassen.


Wir verwenden Cookies für folgende Zwecke:

  • Hinzufügen von Artikeln in den Warenkorb und Erstellung einer Bestellung.
  • Überprüfung Ihres Bestellstatus.
  • Überprüfung Ihrer Zahlung.
  • Speicherung Ihrer Mietgeschichte.
  • Sicherstellen, dass Sie mit uns und dem Vermieter Ihre Daten teilen und kommunizieren können.
  • Speicherung Ihrer Zustimmung zur Verwendung von Cookies.


In der Open To-App verwendet der Herausgeber die folgenden Cookies und Tracking-Systeme:


Immer erforderliche Cookies für die Nutzung der App

Login-Cookies: Diese Cookies ermöglichen ein einfaches Einloggen in Ihr Benutzerkonto, ohne dass Sie Ihre Anmeldedaten wiederholt eingeben müssen.


Verlaufs-Cookies: Diese Cookies speichern Informationen über die Schließfächer, die Sie in der Vergangenheit gemietet haben, einschließlich der Daten, Preise und Mietzeiten.


Optionale Cookies

Diese umfassen die Standortfreigabe. Diese Cookies werden mit Google Maps geteilt und ermöglichen zusätzliche Sicherheit. Durch die Standortfreigabe kann verhindert werden, dass ein Schließfach geöffnet wird, wenn sich der Benutzer zu weit vom Standort entfernt befindet. Zudem dient sie als Betrugspräventionssystem.


Unser Zahlungsdienstleister verwendet ebenfalls Cookies, die erforderlich sind, um Ihre Kartendaten zu speichern und Ihre Zahlungen für die Vertragsabwicklung zu verarbeiten, es sei denn, Sie entscheiden sich ausdrücklich dagegen.


Für die Datenschutzrichtlinien unseres Zahlungsdienstleisters verweisen wir auf die Mollie - Datenschutzerklärung.


Durch Ihre Nutzung der Open To-App erfassen wir zudem Daten zur Verbesserung unserer Dienste und Services.


Diese Daten sind von den personenbezogenen Daten getrennt und werden nur zur Durchführung des Nutzungsvertrags verwendet.


Durch Ihre Nutzung der Open To-App erhält der Herausgeber sowie der Vermieter Einblick in das Angebot, das für Sie als Benutzer am relevantesten ist, sodass der Herausgeber und der Vermieter ihr Dienstleistungsangebot optimieren können.


Die folgenden Daten werden ausschließlich für diesen Zweck und ohne persönliche Identifizierung erfasst:

Bestelldaten: Dies sind Daten zu getätigten Bestellungen, wie z. B. Zeitpunkt der Bestellung, gewähltes Schließfach und Mietdauer.


Diese Daten umfassen beispielsweise Zeitstempel der Bestellungen, die ausgewählten Schließfächer und die Mietdauer. Sie werden häufig genutzt, um die Mietgeschichte einzelner Benutzer zu speichern und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre vorherigen Bestellungen einzusehen.


Umsatzdaten (Anzahl und Umfang der Mieten inklusive und exklusive Mehrwertsteuer):


Geteilt mit unserem Partner Mollie: Mollie erhält eine Statusübersicht aller Umsatzdaten, jedoch ohne personenbezogene Daten der Benutzer.


Performance-Daten (Anzahl der Mieten und Stornierungen).

8. Verarbeitung personenbezogener Daten

Der Schutz der Privatsphäre ist ein wichtiges Thema für die Open To-Anwendung. Als Herausgeber dieser Anwendung legen wir großen Wert auf den Schutz der persönlichen Daten und der Privatsphäre unserer Benutzer. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten halten wir uns an die geltenden Gesetze und Vorschriften, insbesondere an die Allgemeine Datenschutzverordnung (DSGVO).


Alle bereitgestellten personenbezogenen Daten werden vom Herausgeber stets als vertrauliche Informationen behandelt, es sei denn, es handelt sich um öffentlich bekannte Informationen.


Unter „öffentlich bekannte Informationen“ versteht man:

  • Informationen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits öffentlich zugänglich sind;
  • Informationen, die nach der Veröffentlichung in die Öffentlichkeit gelangen, es sei denn, diese Veröffentlichung erfolgt aufgrund eines Vertragsbruchs oder einer Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung;
  • Informationen, die nachweislich bereits vor der Zusammenarbeit einer der Parteien bekannt waren;
  • Informationen, die einer Partei von Dritten mitgeteilt wurden, denen dies gestattet wurde und denen keine Geheimhaltungspflichten auferlegt wurden.


Der Benutzer erteilt dem Herausgeber ausdrücklich die Erlaubnis, vertrauliche Informationen, die zur Durchführung des Mietvertrags erforderlich sind, an den betreffenden Vermieter weiterzugeben. Ebenso dürfen der Herausgeber und der Vermieter diese Informationen an Dritte weitergeben, sofern sie dazu aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung verpflichtet sind.


Sowohl der Herausgeber als auch der Vermieter werden die personenbezogenen Daten des Benutzers nur zur Durchführung und zum Abschluss dieser Nutzungsvereinbarung oder des Mietvertrags verwenden. Ziel der Verarbeitung personenbezogener Daten ist es daher, unseren Benutzern und Vermietern eine optimale Dienstleistung zu garantieren und zu verbessern.


Der Herausgeber und der Vermieter verarbeiten personenbezogene Daten nur, wenn sie über eine rechtliche Grundlage verfügen, wie z. B. die Zustimmung der betroffenen Person oder ein berechtigtes Interesse. Die verarbeiteten personenbezogenen Daten sind auf das unbedingt Notwendige für die Durchführung der Vereinbarung(en) und die Funktionen der Open To-Anwendung beschränkt.


Der Herausgeber und der Vermieter werden nach bestem Wissen und Gewissen juristische und technische Maßnahmen ergreifen, um unbefugten Zugriff auf und Nutzung der erlangten personenbezogenen Daten zu verhindern. Da eine vollständige Sicherheit nicht garantiert werden kann, werden angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten getroffen.


Sie als Benutzer tragen jedoch auch die eigene Verantwortung für die Richtigkeit der von Ihnen eingegebenen personenbezogenen Daten sowie für Ihr Passwort. Sie verpflichten sich, keinen Betrug zu begehen und Ihr Passwort nicht an Dritte weiterzugeben.


Für die Nutzung der Open To-App und gegebenenfalls zur Erstellung eines Benutzerkontos sind folgende personenbezogene Daten erforderlich:

Personenbezogene Daten

Rechtsgrundlage

Zweck

Name / Vorname / E-Mail-Adresse / Telefonnummer / Alter

Gesetzliche Verpflichtung

Durchführung der Vereinbarung + Buchhaltungszwecke + Sicherheit

Standortdaten

Zustimmung des Kunden

Sicherheit

Sie stimmen ausdrücklich zu, dass zur Durchführung des Vertrags diese personenbezogenen Daten an folgende Unternehmen weitergegeben werden:


Partner: Google LLC (Google Maps)

Zur Nutzung der Standortdienste in der Open To-App werden Ihre Daten mit Google geteilt. Die Open To-App verwendet Google Maps, um Ihren Standort genau auf der Karte darzustellen und Ihnen anzuzeigen, wie weit Sie von einem Schließfach entfernt sind. Darüber hinaus sind Standortdienste aus Sicherheitsgründen erforderlich, um zu bestätigen, dass Sie sich in der Nähe des Schließfachs befinden, wenn Sie es entriegeln.


Online-Zahlungsdienst: MOLLIE

Für die Abwicklung von Zahlungen werden Ihre personenbezogenen Daten mit Mollie geteilt. Mollie erleichtert sichere und zuverlässige Online-Zahlungen für die Miete von Schließfächern und andere damit verbundene Dienste über die Open To-App.


Der Vermieter

Der Vermieter der Schließfächer hat über das Open To-Portal Zugriff auf eingeschränkte personenbezogene Daten des Mieters, wie Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Die Weitergabe dieser Informationen ist wesentlich, damit der Vermieter die richtigen Dienstleistungen und den entsprechenden Service für die Benutzer der Schließfächer bereitstellen kann.


Der Herausgeber garantiert, dass diese Empfänger die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten ergreifen.


Sie als Benutzer haben das gesetzliche Recht, auf Anfrage kostenlos Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten in der Open To-App zu erhalten, diese zu ergänzen, zu berichtigen, zu ändern, zu löschen oder zu übertragen.


Sie als Benutzer haben zudem das Recht, der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke wie Direktmarketing jederzeit kostenlos zu widersprechen.


Insbesondere haben Sie gemäß den geltenden Vorschriften und unter den geltenden Bedingungen die folgenden Rechte:

  • Recht auf Auskunft: Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre personenbezogenen Daten (einschließlich Verarbeitungszwecke, Kategorien personenbezogener Daten, voraussichtliche Speicherdauer) zur Einsicht anzufordern.
  • Recht auf Berichtigung: Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre personenbezogenen Daten korrigieren oder ergänzen zu lassen.
  • Recht auf Löschung: Sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, haben Sie das Recht, die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Sie haben unter bestimmten Bedingungen das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
  • Recht auf Widerspruch: Sie haben unter bestimmten Bedingungen das Recht, der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen, insbesondere für Direktmarketing-Zwecke.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit: Sie haben die Möglichkeit, Ihre personenbezogenen Daten in einer strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Form zu erhalten und an Dritte weiterzugeben.


Wenn Sie eines dieser Rechte ausüben möchten, kontaktieren Sie uns bitte schriftlich per E-Mail unter tech@wolters-mabeg.eu.


Der Herausgeber wird innerhalb von 48 Arbeitsstunden auf Ihre schriftliche Anfrage reagieren und Sie schriftlich über die Bearbeitung informieren.


Alle von Ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten werden für die Dauer des Vertrags gespeichert, es sei denn, es wurde anders vereinbart.


Bei Kündigung des Benutzerkontos werden die personenbezogenen Daten automatisch aus der Open To-App gelöscht.


Falls der Herausgeber personenbezogene Daten nach Ablauf der Speicherfrist weiterhin nutzen möchte, wird er separat erneut die Zustimmung des Kunden einholen.


Weitere Informationen darüber, wie wir personenbezogene Daten verarbeiten und wie wir die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhalten, finden Sie in unserer vollständigen Datenschutzerklärung auf unserer Website.

9. Die Dauer dieser Vereinbarung

Die Dauer dieses Benutzerkontos ist unbefristet, mit der Maßgabe, dass es niemals vor Ablauf eines über das Benutzerkonto abgeschlossenen Mietvertrags enden kann.


Jede Partei hat das Recht, dieses Benutzerkonto durch eine Mitteilung zu kündigen, wobei eine Kündigungsfrist von 2 Werktagen einzuhalten ist. Das Benutzerkonto kann jedoch erst nach Ablauf des über das Benutzerkonto abgeschlossenen Mietvertrags enden.


Darüber hinaus hat der Benutzer die Möglichkeit, das Benutzerkonto über die Anwendung zu löschen. Falls noch Zahlungen offen sind, müssen diese vollständig beglichen werden, bevor alle Daten gelöscht werden.

10. Die Folgen der Beendigung der Vereinbarung

Die Beendigung der Vereinbarung führt zur Sperrung des Benutzerkontos.


Im Falle einer Kündigung, sei es gerichtlich oder außergerichtlich, vereinbaren die Parteien ausdrücklich, dass sie nur bis zu dem Tag rückwirkend gilt, an dem das Kündigungsrecht ausgeübt wird. Bereits erbrachte Leistungen bleiben erhalten.

11. Vertraulichkeit

11.1 Der Herausgeber und der Vermieter verpflichten sich zur vollständigen Vertraulichkeit aller Informationen und Daten, die sie in Bezug auf den Benutzer sowohl beim Zustandekommen der Vereinbarung als auch während ihrer Durchführung erhalten, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.


11.2 Der Herausgeber und der Vermieter stimmen zu, dass sie sowohl während als auch nach der Dauer dieser Vereinbarung alle vertraulichen Informationen, die ihnen bekannt wurden, weder Dritten noch der anderen Partei gegenüber offenlegen, verwenden oder vervielfältigen, es sei denn, dies geschieht gemäß den strikten Anweisungen der übermittelnden Partei. Sie dürfen diese Informationen auch nicht für andere Zwecke als die ursprünglich vorgesehenen nutzen, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart.


11.3 Alle vom Benutzer bereitgestellten Informationen sind vertraulich, es sei denn, sie sind öffentlich bekannt.


11.4 Unter "öffentlich bekannte Informationen" versteht man:

  • Informationen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits öffentlich zugänglich sind;
  • Informationen, die nach der Veröffentlichung öffentlich zugänglich werden, es sei denn, dies geschieht aufgrund eines Vertragsbruchs oder einer Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen in dieser Vereinbarung;
  • Informationen, die nachweislich bereits vor der Zusammenarbeit einer der Parteien bekannt waren;
  • Informationen, die einer der Parteien von Dritten mitgeteilt wurden, die dazu berechtigt waren und denen keine Geheimhaltungspflichten auferlegt wurden.


11.5 Der Herausgeber und der Vermieter verpflichten sich weiterhin, vertrauliche Informationen des Benutzers nur autorisierten Mitarbeitern und/oder Subunternehmern zugänglich zu machen, sofern dies zur Erfüllung dieser Vereinbarung unbedingt erforderlich ist. Diese Mitarbeiter und/oder Subunternehmer werden ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet, wobei diese Verpflichtung mindestens die Bestimmungen dieser Vereinbarung erfüllen muss. Zudem wird sichergestellt, dass diese Vertraulichkeitspflicht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit den betreffenden Mitarbeitern und/oder Subunternehmern bestehen bleibt.


Auf einfache Anfrage des Benutzers sind der Betreiber und der Vermieter verpflichtet, die Identität und Funktion dieser Mitarbeiter und/oder Subunternehmer offenzulegen, an die vertrauliche Informationen über den Benutzer weitergegeben wurden.


11.6 Die vereinbarte Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung der Vereinbarung.


11.7 Ein Verstoß gegen diese Vereinbarung führt zur Zahlung einer Entschädigung für den tatsächlich erlittenen Schaden, unter Ausschluss von Folgeschäden.

12. Haftung von Wolters Mabeg

12.1 Falls der Herausgeber für Schäden aufgrund eines Mangels in seiner Dienstleistung haftbar gemacht wird, ist diese Haftung stets auf den nachgewiesenen direkten Schaden begrenzt, mit einem Höchstbetrag, der der im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit versicherten Summe entspricht.


12.2 In keinem Fall haften der Herausgeber oder seine Mitarbeiter für indirekte oder Folgeschäden, die durch die Nutzung oder eine Einschränkung der Nutzung der vom Herausgeber bereitgestellten Dienste entstehen.

13. Geistiges Eigentum

13.1. Die geistigen Eigentumsrechte, einschließlich des Urheberrechts an der von dem Herausgeber entwickelten Open To-Anwendung, dem vom Herausgeber entwickelten Portal sowie an allen Anpassungen und Erneuerungen dieser, sowie alle Marken und Logos des Herausgebers, gehören dem Herausgeber.


13.2. Diese Rechte umfassen alle geistigen und/oder gewerblichen und/oder sonstigen Eigentumsrechte (nachfolgend "Rechte" genannt) sowie alles, was zu diesen Rechten geführt hat.


13.3. Die Rechte umfassen unter anderem das Vervielfältigungsrecht im weitesten Sinne, das Vermietungs- und Vertriebsrecht, das Verwertungsrecht, das Recht auf öffentliche Wiedergabe, einschließlich des Rechts, Werke über ein Netzwerk der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, sowie das Recht, die gesamte oder einen wesentlichen Teil des Inhalts einer Datenbank abzurufen und wiederzuverwenden oder in wiederholter und systematischer Weise nicht wesentliche Teile davon.


13.4. Der Vermieter und der Benutzer verpflichten sich, keine Verletzung der vom Herausgeber erworbenen geistigen Eigentumsrechte zu begehen und keine Handlung vorzunehmen, die zu deren Verlust führen könnte.


Dem Vermieter und dem Benutzer ist es untersagt, durch Reverse Engineering, Dekompilierung, Disassemblierung oder ähnliche Techniken Zugang zum Quellcode der Software des Herausgebers oder anderer individueller Entwicklungen des Herausgebers oder Teile davon zu erlangen.


Für jede Nutzung der Marken, Logos oder Handelsnamen des Herausgebers ist eine vorherige schriftliche Genehmigung des Herausgebers erforderlich.

14. Recht auf Aussetzung und Sperrung

14.1. Der Herausgeber hat das Recht, das Benutzerkonto zu sperren, wenn ein Verdacht auf Betrug besteht oder wenn es Hinweise auf Betrug gibt und/oder Situationen vorliegen, die einer weiteren Untersuchung bedürfen. Der Benutzer erhält darüber eine Mitteilung, es sei denn, eine solche Benachrichtigung wird im Rahmen der Untersuchung als nicht wünschenswert erachtet. Laufende Mietverträge des Benutzers müssen weiterhin vom Benutzer erfüllt werden.


Der Herausgeber haftet nicht für Schäden, die durch die Sperrung oder Aussetzung entstehen.


Die Aussetzung beginnt nach der Mitteilung und endet zu dem Zeitpunkt, an dem der Herausgeber entscheidet, dass der Grund für die Aussetzung nicht mehr besteht. Die Ausübung des Rechts auf Aussetzung gemäß diesem Artikel berührt nicht die Zahlungspflicht für die laufende Miete an den Vermieter für die Nutzung des Vermieterkontos.

15. Allgemeine Bestimmungen

15.1. Der Herausgeber behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Falls wir Änderungen an den Nutzungsbedingungen vornehmen, werden wir Sie darüber über das Portal informieren.


15.2. Sollte sich herausstellen, dass eine Bestimmung dieser Vereinbarung rechtswidrig oder ungültig ist, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft. Jede rechtswidrige oder ungültige Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die, soweit rechtlich zulässig, dem beabsichtigten Teil oder der beabsichtigten Klausel, die die Parteien anstrebten, am nächsten kommt.


15.3. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass diese Vereinbarung intuitu personae im Namen des Benutzers geschlossen wurde. Das bedeutet, dass das Benutzerkonto oder der Mietvertrag nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Herausgebers an Dritte übertragen werden kann.


15.4. Der Verzicht auf die Geltendmachung eines Rechts oder einer Sanktion bedeutet keineswegs den Verzicht auf dieses Recht.


Kontakt
Wolters Mabeg bv
Leuerbroek 1074
3640 Kinrooi


0032 11 39 89 60
Tech@wolters-mabeg.eu

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